GVP Tarifvertrag bei InnoVision Personalmanagement
Faire Zeitarbeit nach Tarif
Die InnoVision Personalmanagement GmbH ist Mitglied im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und wendet den GVP-Tarifvertrag für die Arbeitnehmerüberlassung konsequent in ihrem Unternehmen an.
Damit stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiter und Kunden von klar geregelten, rechtssicheren und transparenten Arbeitsbedingungen profitieren.
Der GVP-Tarifvertrag gehört zu den wichtigsten Tarifwerken in der deutschen Personaldienstleistungsbranche und schafft verbindliche Standards für Vergütung, Arbeitszeiten und Beschäftigungsbedingungen in der Zeitarbeit.
Was regelt der GVP-Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag der Personaldienstleister definiert unter anderem:
- tariflich geregelte Stundenlöhne
- Branchenzuschläge je nach Einsatzbranche
- transparente Arbeitszeitregelungen
- Urlaubsansprüche
- Zuschläge für Mehrarbeit und Schichtarbeit
- klare arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Durch diese Regelungen erhalten unsere Mitarbeiter faire und transparente Arbeitsbedingungen, während unsere Kundenunternehmen von rechtssicheren Personallösungen profitieren.
Tarifbindung als Qualitätsmerkmal
Als Mitglied im GVP – Gesamtverband der Personaldienstleister verpflichten wir uns zu:
✔ Einhaltung tariflicher Standards
✔ fairen Beschäftigungsbedingungen
✔ rechtssicherer Arbeitnehmerüberlassung
✔ transparenter Zusammenarbeit
Diese Standards sind ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und unserer Verantwortung als Personaldienstleister.
Ihr Ansprechpartner für professionelle Personaldienstleistungen
Wenn Sie Fragen zur tariflichen Arbeitnehmerüberlassung oder zum GVP-Tarifvertrag haben, beraten wir Sie gerne persönlich.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen weiter.


